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Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
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Das Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) wurde heute im Bundesgesetzblatt (Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 20 vom 18.04.2017, S. 802 ff.) verkündet. Damit tritt das Gesetz am 19.04.2017 in Kraft.
Durch das Gesetz werden bestimmte große Unternehmen verpflichtet, ihren (Konzern-)Lagebericht um eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung zu erweitern. Ferner haben bestimmte Unternehmen in ihre Erklärung zur Unternehmensführung Angaben zum Diversitätskonzept aufzunehmen. Die Regelungen des Gesetzes sind im Wesentlichen auf (Konzern-)Lagebericht für das nach dem 31.12.2016 beginnende Geschäftsjahr anzuwenden.
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