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Umsetzungsgesetz zur CSR-Richtlinie passiert Bundesrat
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Am 31. März 2017 hat der Bundesrat in seiner 956. Sitzung beschlossen, zu dem vom Bundestag am 9. März 2017 verabschiedeten Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen (Beschluss). Damit fehlen noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung im Amtsblatt für das Inkrafttreten des Gesetzes.
Mit dem Gesetz wird die CSR-Richtlinie (2014/95/EU) nun in deutsches Recht umgesetzt. Entsprechend der Vorgabe der CSR-Richtlinie sind die Vorschriften des Gesetzes für Geschäftsjahre beginnend nach dem 31. Dezember 2016 anzuwenden. Im Wesentlichen verlangen die Vorschriften des Gesetzes, dass Unternehmen ihren (Konzern-)Lagebericht um eine nichtfinanzielle (Konzern-)Erklärung erweitern sowie über ihr Diversitätskonzept berichten.
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